Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen beruhen auf Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Reisebüroverbandes e.V. sowie des RDA Internationaler Bustouristikverband e.V.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Firma AVALON-Shuttle-Service erbrachten Leistungen, inbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietomnibusverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen. Geschäftsbedingungen der Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn die Firma Avalon-Shuttle-Service ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Geschäftsbedingungen der Firma AVALON-Shuttle-Service gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der von der Firma AVALON-Shuttle-Service erbrachten Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.
Gegen Bestätigungen unserer Kunden unserer Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit bereits widersprochen. Abweicheungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma AVALON-Shuttle-Service schriftlich bestätigt werden.
§ 1 Angebote und Termine
Mit der Unterbreitung eines Angebotes reservieren wir, wenn Wagengröße und Termin bekannt sind, ein entsprechendes Fahrzeug (Minibus, Limousine bzw. Reisebus , Transporter ). Das Angebot der Firma AVALON-Shuttle-Service sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Angestellten der Firma AVALON-Shuttle-Service sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 2 Bestellung und Fahrzeugbestätigung
Der Reisevertrag zwischen der Firma AVALON-Shuttle-Service und Dem Auftraggeber muss schriftlich abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform. Die Bestellung eines Fahrzeuges zum Personentransport oder ein Fahrzeug zum Transport von Frachtgütern muss neben der Angabe des gewünschten Fahrzeuges auch die Abfahrtzeit, Abfahrtstelle, Fahrstrecke und möglichst genaue Rückkunftszeit beinhalten.
§ 3 Durchführung, Rücktritt und Ausfall
Wir sind bestrebt, bestellte Fahrzeuge pünktlich bereitzustellen ( nach Möglichkeit bis zu 15 Minuten früher ) und einen aufgestellten Reiseplan möglichst einzuhalten, doch kann eine Gewähr nicht übernommem werden. Der Fahrer muss die gesetzlichen Bestimmungen der StVO, StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die der Einhaltung derartiger Vorschriften nicht gewährleisten.
Eine Pflicht zur Beförderung besteht nicht oder nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird. Von uns werden die tatsächlichen, anfallenden Kosten berechnet. Kann das von uns bestätigte Fahrzeug aus Gr4ünden höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall bemühen wir uns um eine günstige Rückbeförderung der Fahrgäste.
AVALON-Shuttle-Service ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich werden sollte ( z.B. bei Schnee, Straßenglätte usw. ). Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Nachdem jederzeit möglichen Rücktritt von der REise ist der Auftraggeber verpfichtet pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:
Mietwagenverkehr ( AVALON-Shuttle-Service )
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück und nimmt er ohne Rücktritt die Leistungen der Firma AVALON-Shuttle-Service nicht in Anspruch, so kann die Firma AVALON-Shuttle-Service angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die Aufwendungen und auch Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen. Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. AVALON-Shuttle-Service ist berechtigt den Schadensersatzanspruch zu pauschalieren.
Stornierungen:
⇒erfolgt diese 3 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, hat der Kunde 50% des vereinbarten Preises zu zahlen
⇒bei weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn hat der Kunde noch 80% des vereinbarten Preises zu tätigen
⇒weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn entstehen dem Kunden 100% des vereinbarten Preises und werden diesem in Rechnung gestellt
Wird der Service ohne Stornierung nicht in Ansruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis im vollen Rahmen ohne Abzug zu zahlen.Eine eventuelle Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Im Stonierungsfall wird generell eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 EURO erhoben.
Sonder-Mietwagenverkehr:
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück und nimmt er ohne Rücktritt die Leistungen der Firma AVALON-Shuttle-Service nicht in Anspruch, so kann die Firma AVALON-Shuttle-Service angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die Aufwendungen und auch Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen. Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. AVALON-Shuttle-Service ist berechtigt den Schadensersatzanspruch zu pauschalieren.
Stornierungen:
⇒erfolgt diese 4 Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, hat der Kunde 50% (mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 250,00 EURO )
⇒erfolgt diese 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, hat der Kunde 75% (mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 250,00 EURO )
⇒erfolgt diese 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, hat der Kunde 100% (mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 250,00 EURO )
des vereinbarten Preises zu zahlen. Eine eventuelle Stornierung hat generell nur schriftlich ( per Post, Fax oder eMail ) zu erfolgen. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Firma AVALON-Shuttle-Service. Sollte es aus technischen Gründen oder bei nicht zumutbaren Wetterbedingungen wie z.B. Straßenglätte nicht möglich sein, die Fahrt durchzuführen, erhält der Kunde seine Vorauszahlungen zu 100% zurück erstattet. Weitere Forderungen werden nicht akzeptiert.
§ 4 Preise und Preisänderungen
ES gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarife, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Nach Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen fällig, sofern nicht eine höhere Anzahlung vereinbart ist. Dieser Betrag wird Ihnen bei Durchführung der Reise in ASnrechnung gebracht. Im Stonierungsfall wird dieser Betragals Bearbeitungsgebühr einbehalten. Der Restbetrag ist spätestens vor Auftragsbeginn zu zahlen.
Preisangebote werden nach den Angaben des Kunden erstellt. Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Buchung des Kunden. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Die Firma AVALON-Shuttle-Service ist berechtigt, ihre Leistung zurückzuhalten, bis die Zahlung erfolgt ist. Hiervon abweichende Abrechnungsmodalitäten sind schriftlich bei Auftragserteilung zu vereinbaren.
§ 5 Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung. Alle Preise verstehen sich als Brutto in EURO. Preiserhöhungen können 4 Monate nach Vertragsabschluss bis zu 10% des Gesamtpreises verlangt werden, wenn sich die Preise der Leistungsträger nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10% kann der Auftraggeber kostenfrei zurücktreten. UNabhängig davon sind kurzfristige Preisänderungen auf Grund behördlich festgelegter Hotel-, Beförderungs- oder sonstiger Tarife oder Abgaben möglich und berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt. Anspruch auf einzelne Ploätze im Reisebus bestehen nicht. Die Platzvergabe richtet sich nach der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Die Disposition der Fahrzeuge unterliegt ausschließlich der Firma AVALON-Shuttle-Service.
§ 6 Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen
Limousinen (AVALON-Shuttle-Service)
§ 7 Verhalten während der Fahrt
Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen die sich diesen Anweisungen widersetzen, inbesondere betrunkene Personen oder solche die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen beschädigen usw., werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Weiterhin werden Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung der Limousinen entstehen in Rechnung gestellt. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme seines Platzes sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass bei den im <betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen weder selbst Schaden erleidet noch anderen Schäden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassung dieser Vorschriftsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten. Im übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft (§§§ 12, 13 und 14 )
§ 8 Gewährleistungen
Sind Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, sofern diese einen unverhältnismäßigen hohen Aufwand erfordert. Die Firma AVALON-Shuttle-Service haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit es sich um Fremdleistungen handelt.
§ 9 Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für alle, von ihm und seinen im Reisevertrag genannten Personen verursachten Schäden. Dies bezieht sich sowohl auf Schäden an Sachen und Gegenständen, als auch Schäden durch verspätetes Erscheinen zu festgelegten Abfahrtszeiten während der Reise.
§ 10 Fundsachen
Fundsachen sind dem Fahrer abzuliefern, eine Haftung dafür kann nicht übernommen werden.
§ 11 Pass- und Zollvorschriften
Der Auftraggeber ist im grenzüberschreitenden Verkehr für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen für alle Fahrtteilnehmer verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, Strafen, Zollgebühren usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Fahrgastes.
§ 12 Bankverbindung
Postbank Hannover
Kontonummer: 413739 300
Bankleitzahl: 250 100 30
IBAN: DE56 2501 0030 0413 7393 00
BIC: PBNKDEFF
§ 13 Gerichtsstand
Erfüllungsort hinsichtlich aller Ansprüche des Vermieters aus dem mit dem Mieter geschlossenen Vertages ist der Sitz des Vermieters. Für den Fall, dass ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn der Mieter Volkskaufmann ist, gilt als vereinbarter Gerichtsstand für all der Sitz des Vermieters. ( Neustadt )
Mit der Bestellung werden diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweicheungen bedürfen der Schriftform. Eventuelle Beschwerden bitten wir nicht mit dem Fahrpersonal auszutragen, sondern sich ausschließlich direkt an die Verwaltung zu richten.