§ 1 Allgemeines

 

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehung zwischen den Fotomodellen, AVALON-Model-/Castingagentur und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

 

a)                 Vermittlung gegen Vermittlungsprovision

 

AVALON bietet seinen Kunden gegen eine Vermittlungsprovision die Vermittlung von Modellen, Komparsen oder Kleindarsteller an. Im Einzelnen gelten hierzu die §§ 2 – 9 dieser Buchungsbedingungen.

 

 

b)                 Fotos gegen Honorar

 

AVALON bietet seinen Kunden zudem auch die Erstellung von Aufnahmen für Werbezwecke etc. an. In Bezug auf die Rechte an den Aufnahmen gilt § 10 dieser Buchungsbedingungen.

 

§ 2 Buchungsgrundlagen

 

Ø Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Modells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

 

Ø Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20 % des vereinbarten Modellhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Modell mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

 

Ø Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Modell sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht hat der Kunde an die AVALON-Serviceagentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000,- EURO zu entrichten.

 

§ 3 Buchungsmodalitäten

 

(1)   Optionen

 

Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage ( bis 18.00 Uhr ) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.

 

Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge nach.

 

(2)   Festbuchungen

 

Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

 

(3)   Wetterbuchungen

 

Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Modells möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Modellhonorars.

 

§ 4 Annullierung

 

Ø Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen

.

Ø Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.

 

Ø Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.

 

Ø Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annulliere.

 

Ø Erfolgt die Annullierung durch das Modell, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

 

Ø Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Modellhonorar zu bezahlen.

 

§ 5 Arbeitszeit

 

Ø Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.

 

Ø Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Modells am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

 

Ø Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.

 

Ø Die gemeinsame An- und Abreise von Modell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort ( Location ) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise ( zusammen ) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.

 

§ 6 Honorar

 

Das Modellhonorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer.

 

(1) Modetarif

 

Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörige Accessoires ( Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc. ), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.

 

(2) Sonderhonorar

 

Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

(3) Halbtags- und Stundenbuchungen

 

Das Fotomodellhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Fotomodellen mindestens 60 % des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Fotomodellen und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

 

§ 7 Reisekosten

 

(1) Reisetageersatz

 

Die An- und Abreise des Modells zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Modellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt:

o   Bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar

o   Bis zu 4 Arbeitstage: ½ Tageshonorar

o   Ab dem 5 Arbeittag: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag

 

(2) Reisespesen

 

Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht anreisenden Modellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet.

 

Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen / Bahnhof des abreisenden Modells die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege.

 

Ist das Modell für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

 

§ 8 Zahlungskonditionen

 

Das Modellhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen ist nach Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen. Sämtliche anfallende Entgelte werden ausschließlich in EURO bezahlt.

 

§ 9 Reklamationen und Haftung

 

Ø Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Modell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Styling, Hair-Styling und Make-up ist das Modell nicht verantwortlich. Bei Reklamation, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Modell einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Modell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.

 

Ø  Bei schuldhafter Verspätung des Modells ( Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc. ) hat das Modell entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Modell seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.

 

Ø Bei besonderen risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Modell abzuschließen. Ist die Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Modell berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.

 

Ø Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Modells sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

§ 10 Nutzungsrechte

 

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.

 

(2) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Modellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.

Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.

 

(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

 

§ 11 Stellvertretung

 

Alle vertraglich beschäftigen Fotografen von AVALON sind dazu berechtigt, im Namen von AVALON Buchungsaufträge entgegen zu nehmen. Sie sind insoweit vom Verbot des § 181 BGB befreit.  

 

 

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